wir erweitern die Zahl unserer Sportrichter und haben daher drei neue Richterstellen zu vergeben! Nach § 3 SGO bestimmen wir die neuen Richter per Abstimmung. Da wir die Plätze bis zum Beginn der nächsten Jugendligasaison (20. ST / Saison 130) besetzen wollen, findet die Wahl mit anderen Zeiten als in § 3 SGO wie folgt statt (vergleicht § 3 Absätze 2 bis 4 SGO!):
Die Wahl vollzieht sich, indem
1. sich Freiwillige für das Amt bis einschließlich zum 16. Spieltag zur Wahl aufstellen lassen,
2. am 17. sowie 18. Spieltag die Richter durch offene Abstimmung aller Jugendsammler gewählt werden und
4. am 19. Spieltag das Amt an die neu gewählten Sportrichter übergeben wird.
Die Abstimmung erfolgt in einem hierfür einzurichtenden Forumstopic. Sie kann ebenso per Ingamenachricht vorgenommen werden. Jedem Sammler, nicht jedem Club, stehen zwei Stimmen zu. Ein Sammler kann für sich selbst stimmen. Er kann nicht beide stimmen auf denselben Sammler vereinigen.
Gewählt sind die drei Sammler, welche die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl vorgenommen, bei der jedem Sammler eine Stimme zusteht.
Lassen sich nur drei Sammler zur Wahl aufstellen, gelten sie ohne Abstimmung als gewählt. Die Stichwahl entfällt, sofern ein Nominierter vor dieser seine Kandidatur zurückzieht.
Zur Wahl könnt ihr euch ab jetzt durch Post in diesem topic oder per Nachricht im Spiel an mich (gsc08) aufstellen lassen. Gewählt wird bitte wirklich erst ab dem 17. ST Saison 130!
Wer jetzt noch zögert, kann sich hier noch ein paar Infos zum Community-Job des Sportrichters holen.
Kommentar